4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Erfolglose Klage gegen Rücknahmebescheid der Bewilligung von Soforthilfe Corona
Urteil vom 19.04.2021 – W 8 K 20.1732
VG Würzburg: Neustarthilfe nach der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)
Urteil vom 08.07.2024 – W 8 K 24.111
VG Würzburg: Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte Quartal 2021, vorbehaltener Schlussbescheid, Corona-Überbrückungshilfe als Betriebskostenpauschale, fristgerechte Einreichung der Endabrechnung durch den prüfenden Dritten versäumt, keine Kompensation von Grundrechtseingriffen, sondern Billigkeitsleistung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, ständige Förderpraxis, kein Anhörungsmangel, keine individuelle Erinnerungspraxis als Bestandteil der Verwaltungspraxis innerhalb des Freistaats, Bayern, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Endabrechnung, materielle Ausschlussfrist, keine Nachholungsmöglichkeit, Zurechnung des Verschuldens des prüfenden Dritten, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine Nachsichtgewährung, kein Ausnahmefall, kein Vertrauensschutz, Erstattungspflicht, keine Entreicherung
Urteil vom 04.11.2024 – W 8 K 24.394
VG Würzburg: Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, Auslegung des Bewilligungsbescheides, Definition des Liquiditätsengpasses mit Bezug auf Sach- und Finanzaufwand, keine Förderung für Personalaufwand, Betrachtung „ex Post“ im Nachhinein, Förderung nur für tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass, intendiertes Widerrrufsermessen, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verfristung, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, Rückzahlungsverpflichtung, keine Entreicherung, mögliche Stundung- und Ratenzahlung
Urteil vom 13.01.2025 – W 8 K 24.641